Antrag auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Absatz 1 Nummer 11 Ausnahmegenehmigung ("blauer / orangefarbener Parkausweis")

Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
 

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

 

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePaymentProvider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

Antragsart

Blauer Parkausweis: auf einem Behindertenparkplatz kann danach nur schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitiger Amelie oder Phokomelie (Contergangeschädigte) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) sowie für blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) gestattet werden.

Gleichstellungsprüfung im Hinblick auf das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung bereits vorgeschaltet im allgemeinen Feststellungsverfahren für das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (§ 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX).

Randnummer 133 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lediglich im Hinblick auf Funktionseinschränkungen vorgesehen, welche mit einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie vergleichbar sind.

Diese Gleichstellungsprüfung ist ebenfalls durch den Ärztlichen Dienst im Versorgungsamt vorzunehmen.

Orangefarbener Parkausweis: mindestens eins der folgenden Kriterien muss vorliegen:

- Es müssen allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lenenwirbelsäure, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein GdB von wenigstens 70 vorliegen und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und die Merkzeichen 'G und B' festgestellt sein.

 

- Es muss eine Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und wenigstens ein GdB von 60 vorliegen.

 

- Es muss ein künstlicher Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung vorhanden sein und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegen.

 

- Es muss eine Schwerbehinderung vorliegen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen ist.


 

1. Antragsstellende Person

Bitte geben Sie entweder eine Telefonnummer oder eine Mailadresse an!

Für Rückfragen

Für Rückfragen

2. Angaben zur Schwerbehinderung für die Antragsstellung

Zuletzt festgestellt durch Bescheid des Versorgungsamts:


Da ich die unten genannten Voraussetzungen erfülle, beantrage ich hiermit eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

"Blauer Parkausweis"

"Orangefarbener Parkausweis"

3. Ergänzungen
4. Beigefügte Dokumente



Nur wenn weder Schwerbehindertenausweis noch Feststellungsbescheid vorliegen

5. Bestätigung

Ich bin damit einverstanden, dass die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Bearbeitung meines Antrags die für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte über Art und Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe an der Gesellschaft bei der Versorgungsverwaltung einholt, soweit diese für die Prüfung des Antrags notwendig sind. Zudem bin ich damit einverstanden, dass die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Bearbeitung meines Antrags meine persönlichen Daten und Angaben an die im Rahmen der Amtshilfe beteiligte Versorgungsverwaltung weiterleitet. Das Gleiche gilt im Falle eines späteren Widerspruchs gegen die Entscheidung für die Weiterleitung meiner Widerspruchsbegründung.

 

Außerdem stimme ich einer Übermittlung der Auskünfte über Art und Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe an der Gesellschaft von der Versorgungsverwaltung an die Straßenverkehrsbehörde zu, soweit diese für die Prüfung des Antrags notwendig sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich dieser Datenübermittlung widersprechen kann.

Abschluss

Hinweis:

Eine Unterschrift können Sie mithilfe Ihrer Maus auf dem Unterschriftenfeld erstellen

Unterschrift lässt sich mit dem "roten Minuszeichen" zurücksetzen.

Mit einem Klick auf Absenden wird das ausgefüllte Formular an uns übermitteltt.

Im Anschluss öffnet sich eine Zusammenfassung in PDF-Form, die Sie für Ihre Unterlagen abspeichern können.

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