Lageplan schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO)

Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
 

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

 

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePaymentProvider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

1. Bauherrschaft

2. Baugrundstück

3. Art der baulichen Nutzung

4. Eigentumspartei laut Grundbuch

5. Nachbargrundstücke

6. Baulasten, sonstige öffentliche Lasten oder Beschränkungen und bauplanungsrechtliche Beurteilungsgrundlage 

6.1

6.2

Sonstige öffentliche Lasten oder Beschränkungen

6.3

Beurteilungsgrundlage für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens

7. Festsetzungen des Bebauungsplanes und / oder örtliche Bauvorschriften (gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO))

7.1

7.2

7.3

7.4

7.5

Maß der baulichen Nutzung 

7.5.1

7.5.2

7.5.3

7.5.4

7.5.5

7.6

7.7

8a. Berechnung der Flächenbeanspruchung des Baugrundstücks nach BauNVO 1990

8.1

 

8.1.1

 

zuzüglich Zuschlag nach § 21a Absatz 2 BauNVO

 

8.1.2

 

zuzüglich Flächenbaulast

 

8.1.3

 

abzüglich Fläche vor der Straßenbegrenzungslinie

§ 19 Absatz 3 BauNVO

 

8.1.4

 

abzüglich Teilflächen des Baugrundstücks, die nicht im Bauland liegen

§ 19 Absatz 3 BauNVO

 

8.1.5

 

abzüglich Flächenbaulast 

8.2

8.3

Bauliche Nutzung des Grundstücks nach BauNVO 1990

8.3.1.1 

anzurechnende bauliche Anlagen ohne Anlagen nach § 19 Absatz 4 BauNVO

8.3.1.2 

anzurechnende bauliche Anlagen nach § 20 Absatz 3 und 4 beziehungsweise  § 21 Absatz 2 und 3 BauNVO

8.3.1.3 

mitzurechnende Anlagen nach § 19 Absatz 4 BauNVO

8.3.1.4

davon anrechnungspflichtige oberirdische überdachte Stellplätze und Garagen

8.3.1.5

in Anspruch genommen

8.3.1.1 + 8.3.1.3 beziehungsweise 8.3.1.4

8.3.2.1

zulässige bauliche Nutzung gemäß Festsetzung des Bebauungsplans

8.3.2.2

Zuschlag nach § 21 a Absatz 5 BauNVO

8.3.2.3

zulässige Überschreitung gemäß § 19 Absatz 4 BauNVO

a)

oder gemäß Festsetzung im Bebauungsplan:

b)

c)

8.3.2.4

davon zulässige Überschreitung durch überdachte Stellplätze und Garagen

gemäß § 21 a Absatz 3 BauNVO: 0,1 x MGF

8.3.2.5

zulässige Nutzung (8.3.2.1 + 8.3.2.3 beziehungsweise 8.3.2.4 beziehungsweise  8.3.2.2)  

 

Einzutragen ist der kleinere Wert (8.3.2.1 + 50% von 8.3.2.1 oder 0,8 x MGF),

wenn nicht ein Wert aus b / c zu 8.3.2.1 zu addieren ist 

8.3.2.6

zulässige Nutzung überschritten

Zulässige Nutzung überschritten: Grundfläche

Zulässige Nutzung überschritten: Geschossfläche

Zulässige Nutzung überschritten: Baumasse

8b. Berechnung der Flächenbeanspruchung des Baugrundstücks nach BauNVO 1962 bis 1986 

8.1

 

8.1.1

 

zu Zuschlag nach § 21 a Absatz 2 BauNVO

 

8.1.2

 

zu Flächenbaulast

8.1.3

ab Fläche vor der Straßenbegrenzungslinie (§ 19 Absatz 3 BauNVO) 

8.1.4

ab Teilflächen des Baugrundstücks, die nicht im Bauland liegen (§ 19 Absatz 3 BauNVO)

 

8.1.5

 

ab Flächenbaulast 

8.2

8.3

Bauliche Nutzung des Baugrundstücks nach BauNVO 1962 bis 1986

8.3.1.1

anzurechnende bauliche Anlagen ohne Garagen und überdachte Stellplätze

8.3.1.2 

Garagen und überdachte Stellplätze

8.3.1.3

Nach § 21 a Absatz 3 Satz 1 BauNVO 

Anzurechnen unter Berücksichtigung von § 21 a Abs. 3 und 4 BauNVO

8.3.1.4

in Anspruch genommen

8.3.2.1 

Zulässiges Maß der baulichen Nutzung gemäß Festsetzung des Bebauungsplans

8.3.2.2

Zuschlag nach § 21 a Absatz 5 BauNVO

8.3.2.3

zulässiges Maß der baulichen Nutzung

8.3.2.4 

zulässige Nutzung überschritten

Überschreitung Grundfläche

Überschreitung Geschossfläche

Überschreitung Baumasse

9. Bestätigung 

Der Lageplan mit zeichnerischem und schriftlichem Teil wurde nach den Bauzeichnungen des / der Entwurfsverfassers / in 

erstellt.

Die Übereinstimmung des zeichnerischen Teils mit dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster und die vollständige Ergänzung nach § 4 Absatz 4 LBOVVO wird bestätigt.

Lageplanfertiger / in

1 nicht erforderlich bei Einreichung in Textform gemäß Paragraph 126 b Bürgerliches Gesetzbuch

Abschluss

Hinweis: Unterschrift lässt sich mit dem "roten Minuszeichen" zurücksetzen

Mit einem Klick auf Drucken öffnet sich eine Zusammenfassung in PDF-Form, die Sie für Ihre Unterlagen abspeichern können.

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