Berechnungsbogen Fahrrad- und Kraftfahrzeugstellplätze

Datenschutz
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Abschluss

Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
 

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

 

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePaymentProvider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

1. Bauherr/in
2. Baugrundstück
3. Bauvorhaben
Nutzungsart und Größe der Anlage

(Hinweis: Kfz-Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen.)

Sollte Ihr Bauvorhaben mehrere Anlagen beeinhalten, so wählen Sie bitte alle Zutreffenden aus.

Bitte geben Sie unter den Punkten 1-10 jeweils Informationen zu allen Anlagen an, die sich in Ihrem Bauvorhaben wiederfinden.

1.1 Altenheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10-15 Plätze, mind. 3 Stpl.

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 2 Plätze

1.2 Behindertenwohnheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10-15 Plätze, mind. 3 Stpl.

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 10 Plätze

1.3 Kinder- und Jugendwohnheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 20 Plätze, mind. 2 Stpl.

1.4 Flüchtlingswohnheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10-15 Plätze, mind. 2 Stpl.

1.5 Studierendenwohnheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 4-10 Plätze, mind. 2 Stpl.

1.6 Sonstige Wohnheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 2-5 Plätze, mind. 2 Stpl.

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 2 Plätze

2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein

(1) Nicht zur Büronutzung werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 30-40 m² Büronutzfläche, mind. 1 Stpl. 

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 100m² Büronutzfläche (1)

2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-/Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.)

(4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 30-40 m² Büronutzfläche, mind. 1 Stpl. 

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 70m² Nutzfläche (4)

3.1 Verkaufsstätten bis 700 m² Verkaufsnutzfläche

(2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 30-50 m² Verkaufsnutzfläche (2), mind. 2 Stpl. je Laden

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 50m² Ver-kaufsnutzfläche (2)

3.2 Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsnutzfläche

(2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10-30 m² Verkaufsnutzfläche (2) 

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 50m² Verkaufsnutzfläche (2)

4.1 Versammlungsstätten

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 4-8 Besucherplätze

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 10 Besucherplätze

4.2 Kirchen
5.1 Sportplätze

(3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 250 m² Sportfläche (3) zus. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze

Fahrrad-Stellplätze für Sportplätze

1 Stpl. je 250m² Sportfläche

Fahrrad-Stellplätze für Sportstadien

1 Stpl. je 10 Besucherplätze

5.2 Spiel- und Sporthallen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 50 m² Sportfläche (3) zus. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 50m² Sportfläche

5.3 Fitnesscenter

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 25 m² Sportfläche (3)

5.4 Freibäder

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 200-300 m² Grundstücksfläche (3)

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 100m² Grundstücksfläche

5.5 Hallenbäder

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 5-10 Kleiderabl., zus. 1Stpl. je 10-15 Besucherplätze

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 5 Kleiderablagen

5.6 Tennisanlagen

KFZ-Stellplätze

3-4 Stpl. je Spielfeld, zus. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze

5.7 Kegel-, Bowlingbahnen

KFZ-Stellplätze

4 Stpl. je Bahn

5.8 Bootshäuser und Bootsliegeplätze

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 2-3 Boote

5.9 Reitanlagen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 4 Pferdeeinstellplätze

6.1 Gaststätten

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 6-12 m² Gastraum

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 6 - 12 m² Gastraum

6.2 Tanzlokale, Discotheken

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 4-8 m² Gastraum

6.3 Spielhallen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10-20 m² Nutzfl. d. Ausstellraums mind. 3 Stpl.

6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 2-6 Zimmer

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 10 Betten

6.5 Jugendherbergen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10 Betten

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 5 Betten

7.1 Universitätskliniken, ähnl. Lehrkrankenhäuser

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 2-3 Betten

7.2 Krankenhäuser, Kureinrichtungen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 3-6 Betten

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 20 Betten

7.3 Pflegeheime

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 10-15 Betten, mind. 3 Stpl.

8.1 Grund- und Hauptschulen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 30 Schüler

8.2 Sonstige allgemeinbildenden Schulen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 25 Schüler, zus. 1 Stpl. je 10-15 Schüler über 18 J

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 3 Schüler/innen

8.3 Berufsschulen, Berufsfachschulen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 20 Schüler, 

zus. 1 Stpl je 3-5 Schüler über 18 J

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 5 Schüler/innen

8.4 Sonderschulen für Behinderte

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 15 Schüler

8.5 Hochschulen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 2-4 Studierende

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 5 Studierende

8.6 Kindergärten, Kindertagesstätten u. dgl.

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 20-30 Kinder, mind. 2 Stpl.

Fahrrad-Stellplätze

5 Stpl. je Gruppenraum

8.7 Jugendfreizeitheime u. dgl.

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 15 Besucherplätze

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 3 Besucherplätze

9.1 Handwerks- und Industriebetriebe

(4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 

(5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 50-70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte (5)

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 225m² Nutzfläche (4)

9.3 Ausstellungs- und Verkaufsplätze

(4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 

(5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. 

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 80-100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte (5)

Fahrrad-Stellplätze

1 Stpl. je 100m² Nutzfläche (4)

9.4 Kfz-Werkstätten, Tankstellen mit Wartungs- oder Reparaturständen

KFZ-Stellplätze

4 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand

9.6 Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen

KFZ-Stellplätze

2 Stpl. je Waschplatz

9.5 Kfz-Waschanlagen

KFZ-Stellplätze

2 Stpl. je Montagestand

10.1 Kleingartenanlagen

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 3 Kleingärten

10.2 Friedhöfe

KFZ-Stellplätze

1 Stpl. je 2000 m² Grundstücksfläche, mind. 10 Stpl.

5. Berücksichtigung des ÖPNV

Punkte je Kriterium

Erreichbarkeit (6)

Dichte der Verkehrsmittel

Leistungsfähigkeit (Taktfolge Montag bis Freitag 6h - 19h)  (7)

Attraktivität


1

mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R => 500 m - max. 600 m

mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie

Takt max. 15 min.

Bus überwiegend auf eigener Busspur


2

mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R => 300 m - max. 500 m

mehr als 2 Bus- oder Bahnlinien

Takt max. 10 min.

Straßenbahn, Stadtbahn


3

mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R = max. 300 m

mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien

Takt max. 5 min.

Schienen-
schnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper 


Erreichte Punktzahl

(6) Besonderheiten, die die Erreichbarkeit beschränken (z.B. Eisenbahnlinien, Flussläufe), sind zu berücksichtigen. 

(7) Kürzester Takt des leistungsfähigsten Verkehrsmittels. Dabei können mehrere Linien dieses Verkehrsmittels herangezogen werden, wenn diese eine direkte Verbindung zu einem zentralen Verkehrsknotenpunkt besitzen oder eine weitgehend gleiche Streckenführung aufweisen und daher angenommen werden kann, dass es den meisten Nutzerinnen und Nutzern gleich ist, welche Linie sie benutzen. 

6. Berechnung der Gesamtzahl der notwendigen PKW-Stellplätze
 

Nach der bei Abschnitt 4 ermittelten Zwischensumme sind entsprechend der erreichten Punktzahl folgende Stellplätze nachzuweisen:

Punktzahl

Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe)

Anzahl erforderliche Stellplätze

Anzahl nachgewiesene Stellplätze

Anzahl abzulösende Stellplätze


< 4 Punkte

100%


4 - 6 Punkte

80%


7 - 9 Punkte

60%


10 - 11 Punkte

40%


12 Punkte

30%


Berechnet
Geprüft
Abschluss

Hinweis: Unterschrift lässt sich mit dem "roten Minuszeichen" zurücksetzen

Mit einem Klick auf Drucken wird das ausgefüllte Formular für Sie als Druckvorlage (PDF) angezeigt.

Nachdem Sie alle Zustimmungen der AngrenzerInnen eingeholt haben laden Sie bitte Ihr eingescanntes Dokument auf unserem Portal hoch.

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