Antrag auf
Baugenehmigung (§ 49 LBO) oder
Bauvorbescheid (§ 57 LBO)

Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
 

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

 

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePaymentProvider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

Hinweis:

Über den Bauantrag kann nur entschieden werden, wenn die aufgrund § 53 Absatz 1 und 2 LBO in Verbindung mit der Verfahrensverordnung zur LBO notwendigen Angaben im Bauantrag und in den Bauvorlagen enthalten sind. Sind Bauantrag oder Bau-vorlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht den Formanforderungen, kann der Bauantrag nach ergebnisloser Fristsetzung zurückgewiesen werden (§ 54 Absatz 1 LBO).

1. Bauherrschaft
2. Baugrundstück
3. Bauvorhaben

Sonderbau gemäß § 38 Absatz 2

4. Entwurfsverfassende Person

als Architektin / Architekt in nach § 43 Absatz 3 Nummer 1 LBO

als Innenarchitektin / Innenarchitekt nach § 43 Absatz 3 Nummer 2 LBO

als Ingenieurin / Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen nach § 43 Absatz 3 Nummer 3 LBO

§ 43 Absatz 4 LBO

§ 43 Absatz 5 LBO

§ 43 Absatz 7 LBO

§ 43 Absatz 8 LBO

§ 77 Absatz 2 LBO

Hinweis zum barrierefreien Bauen:

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit nach § 35 Absatz 1 und § 39 LBO sind zu beachten. Die Einzelanforderungen (Aufzüge, Bewegungsflächen et cetera) an barrierefreie Anlagen ergeben sich aus den in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwVTB) bekanntgemachten Normen DIN 18040 Teil 1 und Teil 2.

5. Bautechnische Bauvorlagen

Die bautechnischen Nachweise ( § 9 LBOVVO ) sind angeschlossen beziehungsweise werden nachgereicht

Das Bauvorhaben bedarf der bautechnischen Prüfung (§ 17 LBOVVO)

Das Bauvorhaben bedarf keiner bautechnischen Prüfung (§ 18 LBOVVO)

Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 LBOVVO

Ich habe folgende Person mit der Erstellung des Standsicherheitsnachweises beauftragt:

Ergänzende Angaben zu § 18 Absatz 3 LBOVVO

7. Datenschutz – Einwilligungserklärung §1 Absatz 1 Nummer 6 LBOVVO

Die Gemeinde ist unabhängig von der Einwilligung der Bauherrschaft zur Bekanntgabe des Bauvorhabens in der Tagesordnung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses verpflichtet und zudem berechtigt, über die Sitzung im örtlichen Amtsblatt zu berichten.

Abschluss

Hinweis: Unterschrift lässt sich mit dem "roten Minuszeichen" zurücksetzen

Mit einem Klick auf "Drucken" wird eine Zusammenfassung als PDF erstellt, die Sie für Ihre Unterlagen speichern und anschließend in unserem Portal hochladen können.

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